Stand: 3. März 2022
Diese Vereinbarung zur Cloud-Automatisierung („CAA“) legt die Bedingungen fest, zu denen Automation Anywhere, Inc., ein kalifornisches Unternehmen mit Sitz in 633 River Oaks Parkway, San Jose, CA 95134 USA für sich selbst und im Namen seiner verbundenen Unternehmen („AAI“) die Dienste von AAI bereitstellt und Sie (der „Kunde“) diese entweder direkt von AAI („Direkterwerb“) oder über einen autorisierten Vertreter von AAI („Indirekterwerb“) beziehen.
Mit seiner Zustimmung zu dieser CAA durch (1) Anklicken eines die Annahme bestätigenden Kästchens oder (2) Unterzeichnen eines diese CAA in Bezug nehmenden Bestellformulars bestätigt der Kunde, dass er die uneingeschränkte Vollmacht, Fähigkeit und Befugnis zur Annahme der hierin vorgesehenen Bedingungen besitzt. Wenn der Kunde die Bedingungen dieser CAA im Namen eines Arbeitgebers oder einer anderen juristischen Person akzeptiert, sichert der Kunde zu, dass er über die uneingeschränkte rechtliche Befugnis verfügt, diesen Arbeitgeber bzw. diese andere juristische Person an dieser CAA zu binden. Für Kunden und deren verbundene Unternehmen, die in Australien Dienste erwerben oder im Rahmen einer kostenlosen Testversion nutzen, gelten hierfür die zusätzlichen Lizenzbedingungen unter https://www.automationanywhere.com/legal/au/cloud-automation-agreement , die in diese CAA durch Bezugnahmen aufgenommen werden. Bei Widersprüchen zwischen diesen zusätzlichen Bedingungen und den Bedingungen der vorliegenden CAA gelten die zusätzlichen Bedingungen.
Definitionen.
„Verbundenes Unternehmen“ steht für jede Entität, die die betroffene Entität kontrolliert, von dieser kontrolliert wird oder zusammen mit ihr unter gemeinsamer Kontrolle einer dritten Entität steht, und die keinen Sanktionen oder Handelssperren seitens der US-Regierung unterliegt. „Kontrolle“ im Sinne dieser Definition bedeutet, direkt oder indirekt die Macht zu besitzen, die Geschäftsführung, die Politik und den Betrieb eines solchen Unternehmens zu lenken oder zu veranlassen, sei es durch den Besitz von stimmberechtigten Wertpapieren, durch einen Vertrag oder auf andere Weise.
„Autorisierter Vertreter“ bezeichnet eine Entität, die mit AAI eine Vereinbarung abgeschlossen hat, die sie zum Vertrieb oder Wiederverkauf von AAI Diensten an den Kunden ermächtigt.
„Vertrauliche Informationen“ hat die Bedeutung gemäß Ziffer 4.1.
„Kundendaten“ bezieht sich auf die elektronischen Daten oder Informationen, einschließlich personenbezogener Daten, die der Kunde an die Dienste oder über das Support-Portal von AAI übermittelt.
„Dokumentation“ bezieht sich auf die für eine ordnungsgemäße Installation, Konfiguration und Nutzung der Dienste benötigten Installationsanleitungen und/oder -handbücher, Betriebsanleitungen und technischen Spezifikationen von AAI in der jeweils aktuellen Fassung, die per Download oder während der Einrichtung der Dienste zur Verfügung gestellt werden.
„DPA“ bezieht sich auf die aktuellste Version des AAI Anhangs zur Datenverarbeitung, zu finden unter https://www.automationanywhere.com/DPA.pdf und hiermit durch Referenz Teil der Vereinbarung.
„Kostenlose Testversion“ hat die Bedeutung gemäß Ziffer 2.1.1.
„Bestellformular“ bezieht sich bei einem Direkterwerb auf ein Bestelldokument oder eine Online-Bestellung, das/die auf ein Angebot von AAI verweist und in dem/der die im Rahmen dieser Vereinbarung zu erbringenden Dienste angegeben sind und das/die zwischen dem Kunden oder einem seiner verbundenen Unternehmen und AAI abgeschlossen wird, einschließlich aller Nachträge und Ergänzungen dazu.
„Personenbezogene Daten“ hat die Bedeutung gemäß DPA.
„Kaufvertrag“ bezieht sich auf die Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem autorisierten Vertreter, in der die vom Kunden zu erwerbenden AAI Dienste beschrieben werden, unabhängig davon, wie diese Vereinbarung betitelt ist.
„Dienste“ bezieht sich auf die Software-as-a-Service-Automatisierungsplattform von AAI, einschließlich der Anwendungen und heruntergeladenen Komponenten, wie in der Dokumentation beschrieben und mit einem Bestellformular oder von einem autorisierten Vertreter abonniert oder dem Kunden im Rahmen einer kostenlosen Testversion zur Verfügung gestellt.
„Laufzeit“ hat die Bedeutung gemäß Ziffer 3.1.1.
Anmerkungen. Alle Mitteilungen im Zusammenhang mit dieser CAA sind schriftlich in englischer Sprache zu verfassen und werden wirksam (a) mit der persönlichen Zustellung, (b) am zweiten Werktag nach dem Postversand (bzw. bei internationalem Postversand am fünften Werktag nach dem Versand) und (c) am Tag des Versands per E-Mail (vorausgesetzt, dass Kündigungen und entschädigungspflichtige Ansprüche zusätzlich zum Versand per E-Mail auch auf dem in (a) und (b) beschriebenen Weg versandt werden). Mitteilungen an AAI sind an folgende Postanschrift: 633 River Oaks Parkway, San Jose, CA 95134 U.S.A., ATTN: General Counsel, bzw. an folgende E-Mail-Adresse zu senden: legalnotices@automationanywhere.com. An den Kunden gerichtete Mitteilungen sind an die Kundenadresse auf dem jeweiligen Bestellformular zu senden, es sei denn, der Kunde hat AAI im Einklang mit dieser Ziffer eine andere Adresse mitgeteilt. In Übereinstimmung mit dieser Ziffer zugestellte Mitteilungen werden mit der tatsächlichen Zustellung bzw. der Annahmeverweigerung wirksam.
Diese CAA tritt am 3. März 2022 in Kraft und ersetzt die am 26. Februar 2021, 27. März 2020 und 27. September 2019 geltenden Fassungen.
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