Stand: 27. März 2020
Wichtig: Dies ist eine rechtliche Vereinbarung („Vereinbarung“) zwischen Ihnen („Kunde“) und Automation Anywhere, Inc. („AAI“). Diese Vereinbarung regelt die Nutzung der Dienste (wie unten definiert) durch den Kunden.
Mit seiner Zustimmung zu dieser Vereinbarung durch (1) Anklicken eines die Annahme bestätigenden Kästchens, (2) Unterzeichnen eines diese Vereinbarung in Bezug nehmenden Bestellformulars oder durch (3) Nutzung der kostenlosen Dienste, erklärt sich der Kunde mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden. Der Kunde erklärt, dass er über die Vollmacht, Befähigung und Befugnis zur Annahme der Bedingungen dieser Vereinbarung verfügt. Wenn der Kunde die Bedingungen dieser Vereinbarung im Namen eines Arbeitgebers oder einer anderen juristischen Person akzeptiert, sichert der Kunde zu, dass er über die uneingeschränkte rechtliche Befugnis verfügt, diesen Arbeitgeber bzw. diese andere juristische Person an dieser Vereinbarung zu binden.
Definitionen.
„Verbundenes Unternehmen“ steht für jede Entität, die die betroffene juristische Person direkt oder indirekt kontrolliert, von dieser kontrolliert wird, oder gemeinsam mit dieser von einer dritten Entität kontrolliert wird, und die keinen Sanktionen oder Handelssperren seitens der US-Regierung unterliegt. „Kontrolle“ bedeutet im Sinne dieser Definition die direkte oder indirekte Eigentümerschaft bzw. die Verfügung über mehr als 50 % der Stimmanteile der betroffenen Entität.
„Beta-Dienste“ sind Dienste oder Funktionen, die dem Kunden zur Verfügung gestellt werden können, um sie nach seiner Wahl ohne zusätzliche Kosten zu testen. Sie sind eindeutig als Beta, Pilot, eingeschränkte Version, Entwicklervorschau, Nicht-Produktion, Evaluation oder durch eine ähnliche Beschreibung gekennzeichnet.
„Vertrauliche Informationen“ hat die Bedeutung gemäß Ziffer 4.1.
„Dokumentation“ bezieht sich auf die vom Kunden für eine ordnungsgemäße Installation, Konfiguration und Nutzung der Dienste benötigten Installationsanleitungen und/oder -handbücher, Betriebsanleitungen und technischen Spezifikationen von AAI in der jeweils aktuellen Fassung, die per Download oder während der Installation der Dienste zur Verfügung gestellt werden.
„Dienste“ bezeichnet die Community Edition der Software von AAI, die von AAI online zur Verfügung gestellt wird. Sofern nicht anders angegeben, umfasst die Definition der Dienste auch die Beta-Dienste.
„Laufzeit“ hat die Bedeutung gemäß Ziffer 3.1.1.
Nutzung der Dienste.
Die vorliegende Vereinbarung regelt die Nutzung der Dienste.
Nutzungsrechte und Verpflichtungen.
AAI gewährt dem Kunden eine beschränkte, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, persönliche und widerrufliche Lizenz zum Zugriff auf die Dienste und Nutzung derselben in dem Umfang, in dem sie dem Kunden von AAI ausschließlich zur internen Nutzung durch den Kunden im Rahmen seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zur Verfügung gestellt werden, und für die nachfolgend in Ziffer 3 beschriebene Laufzeit. Der Kunde verpflichtet sich, die Dienste gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung und unter Einhaltung aller geltenden Gesetze, insbesondere der Datenschutzgesetze (wie in Ziffer 9 unten definiert), zu nutzen.
Qualifizierung.
Die Nutzung der Community Edition ist folgenden Kundengruppen vorbehalten: (1) natürlichen Personen; in diesem Fall darf der Kunde den Dienst nur auf einem (1) Computer nutzen; oder (2) „Kleinunternehmen“; in diesem Fall darf das Kleinunternehmen (und seine verbundenen Unternehmen) monatlich nur bis zu 100 Seiten mit Document Automation verarbeiten/hochladen, und es darf maximal fünf (5) Nutzer der Community Edition geben. Ein Kundenunternehmen wird nur dann als „Kleinunternehmen“ betrachtet, wenn: a) es weniger als 250 Maschinen (physisch oder virtuell) hat, b) es weniger als 250 Nutzer hat und c) wenn es weniger als 5 Millionen USD Jahresumsatz weltweit macht. Überschreitet Ihre Organisation eine (1) dieser drei (3) oben dargestellten Kategorien, gilt sie nicht mehr als Kleinunternehmen (Mittelstand). Der Kunde kann auf die Community Edition zugreifen, indem er die entsprechenden Anweisungen von AAI befolgt.
Nutzungsbeschränkungen.
Sofern in dieser Vereinbarung nicht etwas anderes vorgesehen ist oder geltendes Recht bzw. die Bedingungen einer Drittlizenz etwas anderes vorschreiben, ist es dem Kunden nicht gestattet und darf der Kunde es seinen Mitarbeitern, Erfüllungsgehilfen oder Vertretern nicht gestatten, (a) Teile der Dienste oder der vertraulichen Informationen von AAI in irgendeiner Art und Weise offenzulegen, zu verkaufen, abzutreten, zu vermieten, kommerziell zu verwerten oder zu vermarkten, (b) Teile der Dienste oder der vertraulichen Informationen von AAI zu kopieren, zu modifizieren, zu verbessern, zu übersetzen, zu ergänzen, daraus abgeleitete Werke zu erstellen oder Eigentumshinweise bzw. -kennzeichnungen von diesen zu entfernen, (c) den Quellcode, den Objektcode oder die zugrunde liegende(n) Struktur, Ideen, Fachkenntnisse oder Algorithmen von Relevanz für die Dienste oder für vertrauliche Informationen von AAI zu disassemblieren, zu dekompilieren, rückzuentwickeln oder anderweitig aufzudecken zu versuchen, oder (d) Dienste zu nutzen, die nicht von AAI unter der vorliegenden Vereinbarung zur Nutzung durch den Kunden zur Verfügung gestellt wurden. Sofern diese Vereinbarung dies nicht ausdrücklich gestattet, darf der Kunde keine Wettbewerbsanalyse, kein Benchmarking und keine Nutzung, Evaluierung oder Ansicht der Dienste zu Test-, Entwicklungs- oder Modifizierungszwecken oder einer anderweitigen Erstellung von Softwareprogrammen oder Softwareprogrammteilen veranlassen oder gestatten, die Funktionen ausführen, die den von den Diensten ausgeführten Funktionen ähnlich sind. Jede Nutzung des Dienstes unter Verstoß gegen die vorstehenden Regelungen durch den Kunden, die im Ermessen von AAI die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit der Dienste gefährdet, kann zu einer sofortigen Aussetzung der Dienste durch AAI führen; dabei wird sich AAI jedoch in wirtschaftlich angemessene Maße den Umständen entsprechend bemühen, den Kunden zu benachrichtigen und ihm vor einer solchen Aussetzung Gelegenheit zu geben, eine solche Verletzung oder Gefährdung zu beheben.
Verantwortlichkeiten des Kunden.
Der Kunde ist für die Nutzung der Dienste durch alle Nutzer verantwortlich, die auf die Dienste mit den Anmeldedaten des Kunden zugreifen. Somit ist der Kunde dafür verantwortlich sicherzustellen, dass
Der Kunde verpflichtet sich außerdem, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von AAI keine Penetrationstest der Dienste durchzuführen oder von Dritten durchführen zu lassen.
Eigentum; Schutz von geistigem Eigentum.
Vorbehaltlich der hierin ausdrücklich gewährten eingeschränkten Rechte behalten sich AAI sowie dessen verbundene Unternehmen und Lizenzgeber alle ihre Rechte, Eigentumsrechte und Interessen an den Diensten vor, einschließlich aller ihrer damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte. Dem Kunden werden keine weiteren Rechte als die hierin ausdrücklich genannten gewährt. Die Angabe eines Urheberrechtsvermerks in irgendeinem Teil der Dienste oder der vertraulichen Informationen von AAI stellt keine Veröffentlichung dar und beeinträchtigt auch nicht anderweitig den vertraulichen oder geheimen Charakter der Dienste oder der vertraulichen Informationen von AAI.
Untätigkeit des Kunden.
Wenn das Konto des Kunden neunzig (90) Tage oder länger inaktiv bleibt, kann AAI nach eigenem Ermessen bestimmte Arten von Daten aus den Diensten löschen oder entfernen, darunter vom Kunden hochgeladene Dateien oder Berichte, die aus der Nutzung der Dienste durch den Kunden stammen.
Laufzeit und Beendigung.
Die Laufzeit diese Vereinbarung (die „Laufzeit“) beginnt, wenn der Kunde auf „Ich stimme zu“ klickt, und endet zwölf (12) Monate nach dem Datum des Inkrafttretens, sofern sie nicht von AAI nach alleinigem Ermessen verlängert wurde. Darüber hinaus kann AAI diese Vereinbarung nach alleinigem Ermessen durch schriftliche oder elektronische Mitteilung an den Kunden fristlos kündigen. Bei Beendigung dieser Vereinbarung stellt der Kunde jegliche Nutzung der Dienste ein und gibt auf Anforderung von AAI alle zu jenem Zeitpunkt in seinem Besitz oder unter seiner Verfügungsgewalt befindlichen Kopien von Teilen der Dienste zurück oder vernichtet diese. Die Bestimmungen in Ziffern 2.3, 2.5, 3, 4, 5,2, 6, 7, 9 und 11-16 überdauern die Kündigung dieser Vereinbarung.
Vertraulichkeit.
Vertrauliche Informationen.
Im Sinne der vorliegenden Vereinbarung sind mit „vertraulichen Informationen“ alle nicht-öffentlichen, vertraulichen oder urheberrechtlich geschützten Informationen einschließlich Geschäftsgeheimnisse einer Partei gemeint, die der jeweils anderen Partei offenbart werden, unabhängig davon, ob sie mündlich oder schriftlich, elektronisch oder in anderer Form oder über andere Medien offenbart werden und ob sie als „vertraulich“ oder „urheberrechtlich geschützt“ gekennzeichnet, bezeichnet oder anderweitig kenntlich gemacht sind.
Ausschlüsse.
Vertrauliche Informationen umfassen keine Informationen, (a) die der Öffentlichkeit auf andere Weise als durch einen Verstoß der empfangenden Partei gegen vertragliche Pflichten allgemein bekannt oder zugänglich sind oder sein werden; (b) die von der empfangenden Partei rechtmäßig von einem Dritten erworben werden, ohne dass eine Vertraulichkeitsbeschränkung verletzt wird; (c) bei denen die empfangende Partei schriftlich nachweisen kann, dass (i) sie sich zum Zeitpunkt der Offenlegung durch die offenlegende Partei bereits in ihrem Besitz befanden oder (ii) von der empfangenden Partei ohne Verwendung der vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei selbstständig entwickelt wurden; oder (d) deren Weitergabe von der offenlegenden Partei genehmigt wurde.
Geheimhaltungspflichten.
Die empfangende Partei wird die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei vertraulich und mit der gleichen Sorgfalt behandeln, wie sie die empfangende Partei üblicherweise zum Schutz ihrer eigenen geschützten Informationen walten lässt, jedoch in keinem Fall mit weniger als angemessener Sorgfalt. Die empfangende Partei ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der offenlegenden Partei nicht berechtigt, (a) irgendeinen Teil der vertraulichen Informationen an andere natürliche oder juristische Personen als diejenigen Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfe oder Berater der empfangenden Partei und ihrer verbundenen Unternehmen weiterzugeben, die einen angemessenen Zugang hierzu benötigen, um die hierin beschriebenen zulässigen Verwendungszwecke zu erfüllen, und die verpflichtet sind, die vertraulichen Informationen zu im Wesentlichen ähnlichen Bedingungen wie in dieser Vereinbarung zu schützen; oder (b) vertrauliche Informationen zu anderen als den in dieser Vereinbarung zulässigen Zwecken zu nutzen. Ungeachtet der vorstehenden Regelung kann die empfangende Partei vertrauliche Informationen beschaffen oder offenlegen, soweit dies gemäß geltenden Gesetzen, Vorschriften oder Gerichtsbeschlüssen erforderlich ist, vorausgesetzt, jedoch dass sie die offenlegende Partei zunächst, sofern dies zulässig ist, über die Anfrage informiert und der offenlegenden Partei so Gelegenheit gibt, sich gegen diese Beischaffung bzw. Offenlegung zu verteidigen, diese einzuschränken oder sich davor zu schützen.
Haftungsfreistellung.
Haftungsfreistellung durch AAI.
AAI hält den Kunden gegen Schäden oder Verluste schad- und klaglos, die diesem aufgrund von bzw. aus Ansprüchen Dritter entstehen, die darauf beruhen, dass ein Teil der Dienste ein Patent oder in den USA durchsetzbares Urheberrecht verletzt oder ein Geschäftsgeheimnis missbraucht. Im Falle von Klagen, die auf einer behaupteten Verletzung beruhen, kann AAI nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten: (a) dem Kunden das Recht verschaffen, die jeweiligen Dienste nach dieser Vereinbarung weiter zu nutzen, (b) den betroffenen Teil der Dienste durch einen Ersatz oder eine Änderung ersetzen oder modifizieren, mit dem bzw. der die Dienste im Wesentlichen in gleichwertiger Form funktionieren können wie mit dem verletzenden Teil der Dienste, oder (c) wenn die oben genannten Optionen (a) und (b) nicht angemessen im Handel erhältlich oder praktikabel sind, kann AAI die Rechte des Kunden und die Verpflichtungen von AAI in Bezug auf den betroffenen Teil der Dienste kündigen, wobei AAI in diesem Fall einen anteiligen Teil der (falls zutreffend) ggf. vorausbezahlten Gebühren für diesen betroffenen Teil der Dienste zurückerstattet, der dem Zeitraum vom Datum der Kündigung bis zum Ende der jeweils aktuellen Laufzeit entspricht. Die Freistellungsverpflichtungen von AAI nach dieser Ziffer 5.1 (Freistellung durch AAI) sind an die Bedingung geknüpft, dass der Kunde: (a) AAI unverzüglich schriftlich von einem solchen Anspruch in Kenntnis setzt, (b) AAI die alleinige Kontrolle über die Abwehr und Beilegung des Anspruchs einräumt, und (c) AAI sämtliche Unterstützung (auf Kosten von AAI), Informationen und Befugnisse gewährt, die diese vernünftigerweise für die Abwehr und Beilegung des Anspruchs benötigt.
Freistellung durch den Kunden.
Der Kunde verpflichtet sich, AAI von sämtlichen Verlusten, Kosten (einschließlich sämtlicher Rechtskosten), Ansprüchen, Verletzungen oder sonstigen Haftungen, die von einer Person, die keine Vertragspartei ist, geltend gemacht werden und mit folgenden Sachverhalten im Zusammenhang stehen oder sich unmittelbar oder mittelbar daraus ergeben, freizustellen, gegen diese zu verteidigen und diesbezüglich schadlos zu halten: (i) jegliche Verletzung der Datenschutzgesetze durch den Kunden in Bezug auf die Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Kunden (wie in Ziffer 9.1 unten definiert) oder jede Nichteinhaltung der in Ziffer 9.3 unten dargelegten Verpflichtungen durch den Kunden; (ii) jegliche Verletzung der in Ziffer 2 (Nutzung der Dienste) enthaltenen Bedingungen oder der in Ziffer 9 (Datenschutz) dieser Vereinbarung enthaltenen Garantien durch den Kunden; oder (iii) die Nutzung vertraulicher Informationen von AAI durch den Kunden unter Verletzung dieser Vereinbarung oder (iv) die Nutzung der Dienste durch den Kunden unter Verletzung geltender Gesetze, Vorschriften oder Richtlinien.
Schadensersatzausschlüsse.
AAI haftet nicht für die in Ziffer 5.1 beschriebenen Ansprüche, und der Kunde wird AAI gegen solche Ansprüche schad- und klaglos halten, soweit diese nur aus folgenden Gründen eingetreten sind: (a) Änderungen an den Diensten, die vom Kunden oder einer im Namen des Kunden handelnden Partei vorgenommen wurden; (b) die Kombination, der Betrieb oder die Nutzung der Dienste mit Anlagen, Geräten, Software oder Daten, die nicht von AAI geliefert wurden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Nutzung der Dienste, um von AAI gewählte Software oder Prozesse zu automatisieren); (c) das Versäumnis des Kunden, aktualisierte oder geänderte Formen der von AAI bereitgestellten Dienste zu nutzen; (d) die Nutzung der Dienste durch den Kunden in anderer Weise als in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung; (e) die Einhaltung von Entwürfen, Plänen oder Spezifikationen durch AAI, die vom oder im Namen des Kunden bereitgestellt wurden; oder (f) die Nutzung der Beta-Dienste durch den Kunden.
DIE BESTIMMUNGEN DIESER ZIFFER 5 LEGEN DIE ALLEINIGEN UND AUSSCHLIEẞLICHEN VERPFLICHTUNGEN VON AAI SOWIE DIE ALLEINIGEN UND AUSSCHLIEẞLICHEN RECHTSBEHELFE DES KUNDEN IN BEZUG AUF DIE VERLETZUNG ODER DEN MISSBRAUCH VON GEISTIGEN EIGENTUMSRECHTEN DRITTER FEST.
Kontrolle.
AAI ist unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist berechtigt, die Einhaltung der gemäß dieser Vereinbarung geltenden Nutzungsbedingungen für die Dienste durch den Kunden zu prüfen.
HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG.
Haftungsbeschränkung.
VORBEHALTLICH DER IN ZIFFER 7.2 AUFGEFÜHRTEN AUSNAHMEN IST KEINE DER PARTEIEN HAFTBAR FÜR: (A) SCHADENSERSATZ MIT STRAFCHARAKTER BZW. FÜR BESONDERE, INDIREKTE, NEBEN- ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIEẞLICH KOSTEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER BESCHAFFUNG VON ERSATZLEISTUNGEN SOWIE NUTZUNGSAUSFÄLLE, DATENVERLUSTE, GESCHÄFTSAUSFÄLLE ODER ENTGANGENE GEWINNE) UNABHÄNGIG VON DER JEWEILIGEN HAFTUNGSGRUNDLAGE UND UNABHÄNGIG DAVON, OB DIE HAFTPFLICHTIGE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEITEN EINES SOLCHEN SCHADENSERSATZES HINGEWIESEN WURDE, ODER (B) FÜR SCHADENSERSATZ IN HÖHE EINES GESAMTBETRAGS, DER: (1) DIE DURCH DEN KUNDEN IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG WÄHREND DER LETZTEN ZWÖLF (12) MONATE VOR DEM HAFTUNGSBEGRÜNDENDEN EREIGNIS GEZAHLTEN GEBÜHREN ODER (2) EINHUNDERT DOLLAR ($ 100,00) ÜBERSTEIGT, JE NACHDEM, WELCHER BETRAG HÖHER IST.
Ausschlüsse von der Haftungsbeschränkung.
Die in Ziffer 7.1 (Haftungsbeschränkung) genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für: (a) Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit Ansprüchen, die Gegenstand einer Freistellung gemäß dieser Vereinbarung sind, (b) Ansprüche, die auf einem Verstoß gegen die Pflichten in Ziffer 4 (Vertraulichkeit) durch eine Partei beruhen, (c) die unerlaubte Nutzung, den unerlaubten Vertrieb oder die unerlaubte Offenlegung des geistigen Eigentums einer Partei durch die andere Partei und (d) Zahlungsverpflichtungen des Kunden (falls zutreffend).
Keine Beschränkung der gesetzlichen Haftung.
Da in manchen Rechtsordnungen eine Haftungs- bzw. Schadensersatzbeschränkung in dem oben genannten Umfang nicht zulässig ist, gelten einige der oben genannten Beschränkungen möglicherweise nicht.
AUSSCHLUSS DER GEWÄHRLEISTUNG.
MIT AUSNAHME DER HIERIN VON AAI GEGEBENEN AUSDRÜCKLICHEN ZUSICHERUNGEN ERKENNEN DIE PARTEIEN AN, DASS DIE DIENSTE, DIE DEM KUNDEN GEMÄẞ UND IM SINNE DIESER VEREINBARUNG ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WERDEN, „WIE BESEHEN“, „WIE VERFÜGBAR“ UND OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG BEREITGESTELLT WERDEN. AAI LEHNT JEGLICHE AUSDRÜCKLICHEN, STILLSCHWEIGENDEN ODER GESETZLICHEN GEWÄHRLEISTUNGEN AB. DIES GILT INSBESONDERE FÜR ALLE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DER NICHTVERLETZUNG DER RECHTE DRITTER, DER RICHTIGKEIT ODER VOLLSTÄNDIGKEIT VON ANTWORTEN ODER ERGEBNISSEN. KEIN VERTRETER ODER MITARBEITER VON AAI IST BERECHTIGT, ÄNDERUNGEN, ERWEITERUNGEN ODER ERGÄNZUNGEN DIESER GEWÄHRLEISTUNG VORZUNEHMEN. SOWEIT DIE GESETZE DES RECHTSSYSTEMS DES KUNDEN EINEN SOLCHEN HAFTUNGSAUSSCHLUSS IN BEZUG AUF DIE DIENSTE IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG NICHT ZULASSEN, GEWÄHRT AAI ÜBER DIESE VORSTEHEND AUSDRÜCKLICH GEGEBENE GEWÄHRLEISTUNG HINAUS NUR DIE GESETZLICH VORGESCHRIEBENE MINDESTGEWÄHRLEISTUNG UND LEHNT ALLE GEWÄHRLEISTUNGEN AB, SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST. DIE PARTEIEN BESTÄTIGEN, DASS DIE HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE IN DIESEM ZIFFER 8 (AUSSCHLUSS DER GEWÄHRLEISTUNG) EINEN WESENTLICHEN BESTANDTEIL DIESER VEREINBARUNG BILDEN, UND DASS AAI DIESE VEREINBARUNG OHNE DIESE HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE NICHT ABGESCHLOSSEN HÄTTE.
Datenschutz
Datenschutzgesetze.
Im Sinne dieser Vereinbarung sind „Datenschutzgesetze“ alle gesetzlichen Vorschriften auf Landes-, Bundes- und internationaler Ebene, insbesondere (jedoch ohne Einschränkung hierauf) der California Consumer Protection Act von 2018 („CCPA“), das US-Gesetz von 1996 zur Übertragbarkeit von Krankenversicherungen und zur Rechenschaftspflicht der Krankenversicherer (Health Insurance Portability and Accountability Act of 1996; HIPAA) sowie dessen Durchführungsbestimmungen und das Gesetz über Gesundheitsinformationstechnologie für wirtschaftliche und klinische Gesundheit (Health Information Technology for Economic and Clinical Health Act, HITECH) sowie dessen Durchführungsbestimmungen (zusammen die „HIPAA-Vorschriften“) und alle in der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraums, deren Mitgliedstaaten und dem Vereinigten Königreich geltenden datenschutzrechtlichen Gesetze und Verordnungen, insbesondere (jedoch ohne Einschränkung hierauf) die EU-Datenschutzgrundverordnung (2016/679) („DSGVO“) und alle diesbezüglichen einzelstaatlichen Durchführungsvorschriften. Die in dieser Vereinbarung verwendeten Begriffe „personenbezogene Daten“, „besondere Kategorien von personenbezogenen Daten“, „betroffene Person(en)“ und „Verantwortlicher“ haben dieselbe Bedeutung wie in der DSGVO. Die in dieser Vereinbarung verwendeten Begriffe „geschützte Gesundheitsdaten (auf Englisch: Protected Health Information)“, „erfasster Rechtsträger (auf Englisch: Covered Entity)“, und „Vertragspartner (auf Englisch: Business Associate)“ haben die ihnen in den HIPAA-Vorschriften zugewiesene Bedeutung.
Aufgaben der Parteien.
Die Parteien nehmen zur Kenntnis und erklären sich damit einverstanden, dass (i) in Bezug auf personenbezogene Daten bzw. besondere Kategorien personenbezogener Daten des Kunden, die von AAI zur Bereitstellung der Dienste im Rahmen dieser Vereinbarung verarbeitet werden, AAI ein Auftragsverarbeiter (bzw. ein „Dienstleister“ (Service Provider) im Sinne des CCPA) und der Kunde ein Verantwortlicher (bzw. eine „Firma“ (Business) im Sinne des CCPA ist, und dass (ii) in Bezug auf alle sonstigen personenbezogenen Daten bzw. besonderen Kategorien personenbezogener Daten, insbesondere auch Daten, die von AAI zu Forschungszwecken verarbeitet werden, jede Partei für sich als Verantwortlicher gilt und für die eigene Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze in Bezug auf die personenbezogenen Daten bzw. besonderen Kategorien personenbezogener Daten des Kunden verantwortlich ist.
Verpflichtungen des Kunden.
Sofern vorliegend nicht etwas Gegenteiliges vorgesehen ist, erklärt und versichert der Kunde in Bezug auf personenbezogene Daten bzw. besondere Kategorien personenbezogener Daten des Kunden, dass: (i) die personenbezogenen Daten bzw. besonderen Kategorien personenbezogener Daten unter strikter Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze erhoben wurden; (ii) er die betroffenen Personen ordnungsgemäß darüber in Kenntnis gesetzt hat, dass ihre personenbezogenen Daten bzw. besonderen Kategorien personenbezogener Daten an Dritte, einschließlich an AAI, übermittelt und für die in dieser Vereinbarung aufgeführten Zwecke (insbesondere auch zu den in Ziffer 9.4 näher definierten Forschungszwecken von AAI) verwendet werden, und er diese auch weiterhin mindestens jährlich entsprechend in Kenntnis setzen wird; und (iii) der Kunde über alle erforderlichen Rechte für die Übermittlung von personenbezogenen Daten bzw. besonderen Kategorien personenbezogener Daten an AAI zu den in dieser Vereinbarung dargelegten Zwecken verfügt und eine solche Übermittlung der personenbezogenen Daten bzw. besonderen Kategorien personenbezogener Daten sowie deren Verarbeitung durch AAI in Einklang mit den Datenschutzgesetzen erfolgt. Der Kunde hat AAI auf Verlangen von AAI den Nachweis zu erbringen, dass er berechtigt ist, personenbezogene Daten bzw. besondere Kategorien personenbezogener Daten an AAI zu übermitteln. Soweit AAI im Rahmen dieser Vereinbarung als Auftragsverarbeiter auftritt, (a) erklärt und versichert der Kunde weiterhin, dass er über eine rechtmäßige Grundlage für die Verarbeitung (und die Beauftragung von AAI mit der Verarbeitung) von personenbezogenen Daten bzw. von besonderen Kategorien personenbezogener Daten gemäß dieser Vereinbarung verfügt, und (b) nehmen der Kunde und AAI zur Kenntnis und erklären sich damit einverstanden, dass die Bedingungen der Datenverarbeitungsvereinbarung (auf Englisch: Data Processing Agreement) unter https://www.automationanywhere.com/support/DPA.pdf festgelegten Bedingungen: (i) für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten bzw. von besonderen Kategorien personenbezogener Daten durch AAI im Auftrag des Kunden gelten und (ii) durch diesen Verweis Bestandteil dieser Vereinbarung werden.
Der Kunde erklärt und versichert, dass er über alle notwendigen Rechte und Genehmigungen verfügt, um AAI elektronische Dokumente, Bilder und E-Mails zur Verfügung zu stellen, die in die Dienste hochgeladen wurden und ggf. geschützte Gesundheitsdaten, personenbezogene Daten und besondere Kategorien personenbezogener Daten enthalten, und er verpflichtet sich, die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit, Qualität, Integrität und Rechtmäßigkeit dieser Daten zu tragen. Der Kunde stimmt ferner zu, dass AAI diese Informationen und alle daraus abgeleiteten KI-Modelle oder Labels, die vom Kunden durch die Nutzung der Dienste definiert werden, verwenden darf, um die Dienstangebote und -Modelle von AAI zu verbessern, zu recherchieren und zu analysieren (die „Forschungszwecke von AAI“) und neue Angebote und Modelle zu entwickeln, einschließlich wie näher in der Datenschutzerklärung von AAI unter https://www.automationanywhere.com/privacy beschrieben. Der Kunde stimmt ebenfalls zu, dass AAI geschützte Gesundheitsdaten, personenbezogene Daten und besondere Kategorien personenbezogener Daten nur für die in der Datenschutzerklärung von AAI beschriebenen Zeiträume speichert und diese Daten routinemäßig vernichtet, und dass AAI nicht für die Löschung, Berichtigung, Vernichtung, Beschädigung oder den Verlust von geschützten Gesundheitsdaten, personenbezogenen Daten oder besonderen Kategorien personenbezogener Daten verantwortlich oder haftbar ist.
Rechte der betroffenen Personen.
AAI wird den Kunden über alle Anträge von betroffenen Personen auf Wahrnehmung der ihnen gemäß den Datenschutzgesetzen in Bezug auf geschützte Gesundheitsdaten, personenbezogene Daten oder besondere Kategorien personenbezogener Daten des Kunden zustehenden Rechte („Anträge betroffener Personen“) informieren. Der Kunde wird sich in wirtschaftlich angemessenen Maße bemühen, AAI nach Anweisung bei der Beantwortung von Anträgen betroffener Personen zu unterstützen. Hierzu gehört auch die Bereitstellung zusätzlicher Daten, die von AAI benötigt werden, um von ihr verarbeitete geschützte Gesundheitsdaten, personenbezogene Daten oder besondere Kategorien personenbezogener Daten in Bezug auf die jeweilige betroffene Person zu identifizieren.
Internationale Übermittlung.
Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung stellt AAI die folgenden Übertragungsmechanismen in entsprechender Reihenfolge für die Übermittlung personenbezogener Daten oder besonderer Kategorien von personenbezogenen Daten gemäß dieser Vereinbarung aus der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum, deren Mitgliedstaaten, dem Vereinigten Königreich und der Schweiz in Länder, von denen angenommen wird, dass sie kein angemessenes Datenschutzniveau im Sinne der Datenschutzgesetze gewährleisten, zur Verfügung, sofern die jeweiligen Übertragungen diesen Datenschutzgesetzen unterliegen: (i) die Selbstzertifizierung von AAI im Rahmen des EU-US/Swiss-US Privacy Shield und (ii) sofern AAI ein Verantwortlicher ist, die Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten und besonderer Kategorien personenbezogener Daten aus dem Europäischen Wirtschaftsraum in Drittländer (Übermittlung zwischen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen), die von der Europäischen Kommission per Beschluss 2004/915/EC vom 27. Dezember 2004 genehmigt wurden, und sofern AAI ein Auftragsverarbeiter ist, die Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten und besonderer Kategorien personenbezogener Daten aus dem Europäischen Wirtschaftsraum in Drittländer (Übermittlung zwischen einem für die Datenverarbeitung Verantwortlichen und einem Auftragsverarbeiter), die von der Europäischen Kommission per Beschluss 2010/87/EU vom 5. Februar 2010 genehmigt wurden.
Vertragspartnervereinbarung.
Sofern es sich bei dem Kunden um einen erfassten Rechtsträger (Covered Entity) oder einen Vertragspartner (Business Associate) handelt und die personenbezogenen Daten oder besonderen Kategorien personenbezogener Daten geschützte Gesundheitsdaten beinhalten, darf der Kunde diese geschützten Gesundheitsdaten erst nach Inkrafttreten einer entsprechenden schriftlichen, sowohl von der Form als auch vom Inhalt her von AAI schriftlich akzeptierten Vertragspartnervereinbarung („VPV“) an AAI übermitteln oder anderweitig an AAI weiterleiten. Sofern es sich bei dem Kunden um einen erfassten Rechtsträger (Covered Entity) handelt und die personenbezogenen Daten oder besonderen Kategorien personenbezogener Daten geschützte Gesundheitsdaten beinhalten, gilt die hier verfügbare VPV: https://www.automationanywhere.com/support/CoveredEntityBAA.pdf, die durch diesen Verweis Bestandteil dieser Vereinbarung wird. Sofern es sich bei dem Kunden um einen Vertragspartner (Business Associate) handelt und die personenbezogenen Daten oder besonderen Kategorien personenbezogener Daten geschützte Gesundheitsdaten beinhalten, gilt die hier verfügbare VPV: https://www.automationanywhere.com/support/Sub-ContractorBAA.pdf, die durch diesen Verweis Bestandteil dieser Vereinbarung wird.
Updates.
AAI kann an den Diensten gelegentlich Updates vornehmen oder neue Features, Versionen oder Funktionen hinzufügen. Sofern ein Update eine Erweiterung oder Änderung der Bestimmungen dieser Vereinbarung erfordert, wird AAI den Kunden entsprechend benachrichtigen. AAI behält sich das Recht vor, in Zukunft eine angemessene Gebühr für die Dienste zu erheben. AAI informiert den Kunden mindestens neunzig (90) Tage im Voraus schriftlich, bevor Gebühren für die Dienste erhoben werden.
Überwachung.
Ggf. erhebt AAI bei der Überwachung der Nutzung der Dienste durch den Kunden in Übereinstimmung mit der AAI-Datenschutzerklärung und den Datenschutzgesetzen technische Daten und Nutzungsinformationen, z.B. Informationen über die Leistungsfähigkeit der Dienste, Zugriffsinformationen, Klickhandlungen, Laufzeitverhalten, Einstellungen und Benutzerinformationen, insbesondere die IP-Adresse. Obwohl AAI nicht zur Überwachung der Nutzung der Dienste durch den Kunden verpflichtet ist, ermächtigt dieser AAI hiermit, dies zu tun. AAI kann jede Nutzung der Dienste verbieten, von denen sie glaubt, dass sie gegen die hierin dargelegten Bedingungen verstoßen (oder angeblich verstoßen).
Einhaltung der Exportbestimmungen und Haftung beim Weiterversand ins Ausland.
Der Kunde wird ggf. zur Verfügung gestellte Dienste, Hardware oder technische Informationen bzw. Teile davon weder direkt noch indirekt exportieren oder re-exportieren, ohne zuvor die schriftliche Genehmigung von AAI sowie sämtliche erforderlichen Lizenzen der US-Regierung sowie jeder anderen betroffenen Regierung einzuholen. Der Kunde wird als eingetragener Importeur (Importer of Record) aller Dienste angesehen, die dem Kunden außerhalb der USA zur Verfügung gestellt werden, und ist für alle diesbezüglichen Importanträge, Auflagen, Unterlagen, Gebühren, Steuern, Abgaben oder sonstigen Compliance-Verpflichtungen verantwortlich, die durch das jeweilige Bestimmungsland bzw. die jeweilige Rechtsordnung auferlegt werden.
Höhere Gewalt.
Beide Parteien werden von ihren jeweiligen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung befreit, und keine der Parteien haftet gegenüber der jeweils anderen Partei im Rahmen dieser Vereinbarung für Verbindlichkeiten, Verluste, Schäden, Geldbußen, Strafen, Sanktionen, Kosten oder Aufwendungen, die einer Partei infolge eines Ereignisses oder Umstands entstehen, der die jeweilige Partei direkt oder indirekt an der Erfüllung einer Verpflichtung aus der vorliegenden Vereinbarung hindert, vernünftigerweise nicht von der jeweiligen Partei zu vertreten ist und von der jeweiligen Partei unter Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt nicht vollständig oder teilweise hätte vermieden werden können. Hierzu gehören u.a. höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, Blockaden, Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Denial-of-Service-Attacke (insbesondere von einem Staat oder einer Nation geförderte Denial-of-Service-Attacken), Virus- oder Hacking-Angriffe, für die es keine bekannte, wirtschaftlich zumutbare Lösung gibt (insbesondere absichtliche/gezielte Hacking-Angriffe durch oder im Auftrag von Nationalstaaten), Handlungen von Staatsfeinden, zivile Unruhen oder allgemeine Hemmung oder Festnahme von Regierung und Volk, Boykotte, Streiks (einschließlich Generalstreiks), Aussperrungen oder sonstige ähnliche Arbeitsunruhen.
US-Regierung.
Jegliche in den Diensten und der dazugehörigen Dokumentation enthaltene Software gilt als „kommerzielle Computersoftware” und „kommerzielle Computersoftware-Dokumentation” im Sinne von 48 C.F.R. 12.212 und darf der Regierung der Vereinigten Staaten nur (1) zum Erwerb durch oder im Auftrag von Zivilbehörden in Übereinstimmung mit der in 48 C.F.R. 12.212 dargelegten Richtlinie, oder (2) zum Erwerb durch oder im Auftrag von Einheiten des Verteidigungsministeriums in Übereinstimmung mit den in 48 C.F.R. 227-7201.1 und 227.7202-3 dargelegten Richtlinien zur Verfügung gestellt bzw. von dieser zu den unter (1) und (2) genannten Zwecken beschafft werden. Benötigt eine Behörde zusätzliche Rechte, muss sie einen für beide Seiten akzeptablen schriftlichen Nachtrag zu dieser Vereinbarung aushandeln, der diese Rechte ausdrücklich gewährt.
Dritt-Software.
Die in den Diensten enthaltene AAI-Software enthält und wird vertrieben mit Open-Source-Software, die einer anderen Lizenz unterliegt. Die in dieser Vereinbarung festgelegten Verpflichtungen von AAI gelten nicht für solche Open-Source-Software. Der Kunde stimmt zu, dass alle Open-Source-Software stets den Bedingungen unterliegt, zu denen sie bereitgestellt wird. Jede solche Open-Source-Software sowie die für diese Open-Source-Software geltenden Hinweise, Lizenzbedingungen und Haftungsausschlüsse werden dem Kunden von Zeit zu Zeit schriftlich mitgeteilt (Benachrichtigung per E-Mail oder eine in der Software sichtbare Benachrichtigung reicht aus).
Allgemeine Bestimmungen.
Geltendes Recht.
Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht des Staates Kalifornien ohne Berücksichtigung der darin enthaltenen kollisionsrechtlichen Grundsätze. Die Parteien vereinbaren, dass das UN-Kaufrecht und der Uniform Computer Information Transactions Act (UCITA) auf diese Vereinbarung keine Anwendung findet. Die Parteien unterwerfen sich der ausschließlichen Gerichtsbarkeit und dem Gerichtsstand eines geeigneten Gerichts mit Sitz in Santa Clara County, Kalifornien, USA.
Anmerkungen.
Alle Mitteilungen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung sind schriftlich in englischer Sprache zu verfassen und werden wirksam (a) mit der persönlichen Zustellung, (b) am zweiten Werktag nach dem Postversand und (c) am Tag des Versands per E-Mail (vorausgesetzt, dass Kündigungen und entschädigungspflichtige Ansprüche zusätzlich zum Versand per E-Mail auch auf dem in (a) und (b) beschriebenen Weg versandt werden). Mitteilungen an AAI sind an folgende Postanschrift: 633 River Oaks Parkway, San Jose, CA 95134 U.S.A., ATTN: General Counsel, und an folgende E-Mail-Adresse zu senden: legalnotices@automationanywhere.com. An den Kunden gerichtete Mitteilungen sind an die Kundenadresse auf dem jeweiligen Bestellformular zu senden, es sei denn, der Kunde hat AAI im Einklang mit dieser Ziffer eine andere Adresse mitgeteilt. In Übereinstimmung mit dieser Ziffer zugestellte Mitteilungen werden mit der tatsächlichen Zustellung bzw. der Annahmeverweigerung wirksam.
Abtretung.
Keine der Parteien darf diese Vereinbarung bzw. einzelne Rechte oder Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei abtreten. Dies gilt jedoch mit der Maßgabe, dass AAI diese Vereinbarung im Falle einer Fusion oder Übernahme von AAI oder im Falle einer Übertragung des gesamten oder fast des gesamten Vermögens von AAI oder des Vermögens aus einer größeren Abspaltung auf ein anderes Unternehmen an eine Tochtergesellschaft oder ein verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger abtreten darf. Diese Vereinbarung ist für die Parteien und ihre jeweiligen Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger bindend und zu ihrem Nutzen wirksam.
Drittbegünstigte/Unabhängige Auftragnehmer.
Andere natürliche oder juristische Personen als die Parteien dieser Vereinbarung haben kein Recht, diese Vereinbarung durchzusetzen oder die Durchsetzung dieser Vereinbarung zu beantragen. Es gibt keine Drittbegünstigten für diese Vereinbarung. Jede Partei kommt ihren Verpflichtungen gemäß dieser Vereinbarung als unabhängiger Vertragspartner und nicht als Erfüllungsgehilfe oder Vertreter der anderen Partei nach. Keine Bestimmungen dieser Vereinbarung sind als Gründung einer Partnerschaft, eines Joint Ventures oder einer ähnlichen Beziehung zwischen den Parteien zu verstehen oder auszulegen.
Vollständige Vereinbarung/Rangfolge.
Diese Vereinbarung bildet zusammen mit den jeweiligen Bestellformularen, den hiermit verbundenen Dokumenten und den (entsprechenden) hierin ggf. in Bezug genommen Anhängen die vollständige Vereinbarung zwischen dem Kunden und AAI in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung. Bedingungen, die in einer Bestellung oder einem anderen Dokument des Kunden gegenüber AAI festgelegt sind, sind nicht Teil irgendwelcher Vereinbarungen zwischen AAI und dem Kunden, es sei denn, AAI hat dies ausdrücklich schriftlich akzeptiert. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bedingungen dieser Vereinbarung und den Bedingungen von Bestellformularen, hiermit verbundenen Dokumenten oder hierin ggf. in Bezug genommenen Anhängen sind die Bedingungen dieser Vereinbarung vorrangig und bestimmend, es sei denn, das jeweilige Bestellformular oder das jeweilige andere Dokument verweist ausdrücklich auf eine Bestimmung dieser Vereinbarung und hebt diese auf.
Änderung/Verzicht/Salvatorische Klausel.
Änderungen zu dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der Schriftform und müssen durch einen bevollmächtigten Vertreter der Parteien unterzeichnet sein. Ein ausdrücklicher Verzicht oder die nicht rechtzeitige Ausübung eines Rechts aus dieser Vereinbarung führt nicht zu einem dauerhaften Verzicht oder einer Erwartung der Nichtdurchsetzung. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund für unrechtmäßig oder nicht durchsetzbar erachtet werden, so gilt diese Bestimmung als von den übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung abtrennbar, und die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung wird hierdurch in keiner Weise beeinträchtigt oder gemindert, es sei denn, eine solche Auslassung würde den Willen der Parteien vereiteln; in diesem Fall kann diese Vereinbarung überarbeitet werden, um den anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung Wirkung zu verleihen.
Diese Vereinbarung tritt am 23. Januar 2020 in Kraft und ersetzt das Abkommen vom 25. Oktober 2019.
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